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   LG Wiesbaden, 21.12.2012 - 1 O 139/12   

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https://dejure.org/2012,43090
LG Wiesbaden, 21.12.2012 - 1 O 139/12 (https://dejure.org/2012,43090)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 21.12.2012 - 1 O 139/12 (https://dejure.org/2012,43090)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - 1 O 139/12 (https://dejure.org/2012,43090)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 305 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Die in allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltene Bechränkung der Erstattungsfähigkeit von "Brillengestellen in einfacher Ausführung" ist wirksam.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die in allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltene Bechränkung der Erstattungsfähigkeit von "Brillengestellen in einfacher Ausführung" ist wirksam.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankenversicherung - Erstattungsfähigkeit Brillengestelle einfacher Ausführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Private Krankenversicherung: Erstattungsfähigkeit von "Brillengestellen in einfacher Ausführung"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Dortmund, 18.11.2010 - 2 S 39/10

    Anspruch eines Beamten im Ruhestand auf Ersatz der Kosten für die Anschaffung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 21.12.2012 - 1 O 139/12
    Hingegen hat das LG Dortmund (Urt. v. 18.11.2010 - 2 S 39/10, NJW-RR 2011, 903) eine solche Klausel für unwirksam erachtet.

    Unter dem Gesichtspunkt der Unbestimmtheit ist demnach ein Verstoß gegen das Transparenzgebot zu bejahen, wenn eine Klausel so unpräzise formuliert ist, dass für den Versicherungsnehmer selbst der Kern der von der Klausel erfassten Fälle nicht überblickbar ist (LG Dortmund, a.a.O., NJW-RR 2011, 903 m.w.N.).

  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Auszug aus LG Wiesbaden, 21.12.2012 - 1 O 139/12
    Außerdem muss ein Feststellungsinteresse dahingehend bestehen, dass durch ein Feststellungsurteil eine sachgemäße und erschöpfende Lösung des Streits über die Erstattungspflichten zu erwarten ist (BGH, Urt. v. 8.2.2006 - IV ZR 131/05, NJW-RR 2006, 678, 679, Tz. 14, m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus LG Wiesbaden, 21.12.2012 - 1 O 139/12
    (1) Eine Klausel genügt dem Bestimmtheitsgebot nur, wenn sie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Klauselverwenders so klar und präzise wie möglich umschreibt (BGH, Urt. v. 26.10.2005 - VIII ZR 48/05, NJW 2006, 996, 997 f., Tz. 23).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

    Auszug aus LG Wiesbaden, 21.12.2012 - 1 O 139/12
    In Versicherungsverträgen einer Überprüfung entzogen ist lediglich die Leistungsbeschreibung, die den unmittelbaren Gegenstand der geschuldeten Hauptleistung festlegt und ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH, Urt. v. 26.9.2007 - IV ZR 252/06, NJW-RR 2008, 189, 190, Tz. 13).
  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 21.12.2012 - 1 O 139/12
    Anspruchsidentität nach § 45 Abs. 1 S. 3 GKG liegt vor, wenn die geltend gemachten Ansprüche einander ausschließen und damit notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (BGH, Beschl. v. 27.2.2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713).
  • BGH, 19.05.2004 - IV ZR 176/03

    Abgrenzung von Hilfsmitteln und Heilapparaten

    Auszug aus LG Wiesbaden, 21.12.2012 - 1 O 139/12
    Implizit hat auch der BGH (Urt. v. 19.5.2004 - IV ZR 176/03, zitiert nach juris, Tz. 23) eine solche Klausel gebilligt.
  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 7 U 290/08

    Arbeitslosigkeitszusatzversicherung: Ausschluss einer Arbeitslosigkeit, die auf

    Auszug aus LG Wiesbaden, 21.12.2012 - 1 O 139/12
    Gegen die Wirksamkeit der Formulierung in Krankenversicherungsbedingungen, Hilfsmittel seien "in einfacher Ausführung" erstattungsfähig, haben das LG Stuttgart (Urt. v. 28.1.2009 - 4 S 88/08, r+s 2011, 127) und das AG Stuttgart (Urt. v. 17.4.2008 - 14 C 6415/06, r+s 2011, 125, 126) keine Bedenken geäußert.
  • AG Stuttgart, 17.04.2008 - 14 C 6415/06

    Privatpatient erhält 30 % der Kosten für Wechsel auf das Kniegelenk 3 C 100

    Auszug aus LG Wiesbaden, 21.12.2012 - 1 O 139/12
    Gegen die Wirksamkeit der Formulierung in Krankenversicherungsbedingungen, Hilfsmittel seien "in einfacher Ausführung" erstattungsfähig, haben das LG Stuttgart (Urt. v. 28.1.2009 - 4 S 88/08, r+s 2011, 127) und das AG Stuttgart (Urt. v. 17.4.2008 - 14 C 6415/06, r+s 2011, 125, 126) keine Bedenken geäußert.
  • LG Konstanz, 29.02.2008 - 4 O 106/07

    Eine Feststellungsklage zur Klärung gebührenrechtlicher Einzelfragen vor

    Auszug aus LG Wiesbaden, 21.12.2012 - 1 O 139/12
    Jedoch sollen Versicherungsnehmer auch davor geschützt werden, ein für sie nicht abzuschätzendes Kostenrisiko eingehen zu müssen, obwohl eine medizinische Behandlung angesichts des Beschwerdebildes ärztlicherseits aktuell, unter spezifizierter Darstellung der geplanten Vorgehensweise für geboten erachtet und deswegen angeraten wird (vgl. BGH, a.a.O., Tz. 15; LG Konstanz, Urt. v. 29.2.2008 - 4 O 106/07, zitiert nach juris, Tz. 26).
  • LG Stuttgart, 28.01.2009 - 4 S 88/08
    Auszug aus LG Wiesbaden, 21.12.2012 - 1 O 139/12
    Gegen die Wirksamkeit der Formulierung in Krankenversicherungsbedingungen, Hilfsmittel seien "in einfacher Ausführung" erstattungsfähig, haben das LG Stuttgart (Urt. v. 28.1.2009 - 4 S 88/08, r+s 2011, 127) und das AG Stuttgart (Urt. v. 17.4.2008 - 14 C 6415/06, r+s 2011, 125, 126) keine Bedenken geäußert.
  • VG Regensburg, 27.05.2004 - RO 8 E 04.1007
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